Ahnenforschung Blog

Ahnenforschung, Familienforschung, Stammbaum

Entstehung der Familiennamen

Wann sind die Geschlechtsnamen entstanden?

Unsere Vorfahren, die Germanen, führten noch keine Geschlechtsnamen, sowenig als die stammverwandten Hellenen (Griechen) und die Israeliten. Ihnen, wie Fast allen Völkern der alten Welt genügten ihre herrlichen Personennamen, Eigennamen, welche nur das Individuum, den einzelnen Menschen, nicht die Familie, das Geschlecht benannten. Sollten einzelne Zweige des Volksstammes bezeichnet werden, so geschah dies auf partionymischem Weg: man nannte sich nach des Vaters Namen. – Ganz anders, und in der alten Geschichte wohl einzig dastehend, war dies bei den Römern. Seit den ältesten Zeiten wurde jeder römische Bürger durch seine Benennung in den staatsbürgerlichen Schematismus eingereiht. So gehörte „Gayus Sempronius Gracchus“ in den Stamm (gens) der „Sempronii“ in das Geschlecht (stirps) der „Gracchen“ und hieß als Individuum „Gayus“. Diese Bezeichnung nach nomen, cognomen, nomen gentilitium wurde bis in die Kaiserzeit eingehalten, später verwilderte sie, in dem Personennamen, Stammes - und Geschlechtsnamen nicht mehr auseinander gehalten wurden.

Nach dem Sturze der römischen Herrschaft und der Völkerwanderungen verschwanden auch die Geschlechtsnamen im Abendlande vollständig. So waren auch die Einwohner unseres Landes nur unter dem Taufnamen bekannt. Bis tief ins Mittelalter finden wir in den alten Instrumenten (Urkunden) lediglich nur Eigennamen als Unterschriften. So wurde im Jahre 1085 eine Urkunde des Bistum Basel von folgenden Personen bezeugt: Bertholdus (nämlich der ll. von Zähringen), Arnold, Sigebolt, Roudolfus, Werenherius, Wolfganc, Herimannus u.a.m. Bald nachher änderte sich dieser Brauch teilweise. In einer Basler Urkunde vom Jahre 1103 benannten sich Edelleute nach ihren geistlichen oder weltlichen Ämtern, nach ihren eigenen oder Lehensgütern, ja sogar nach ihrem Geburtsort. Aber diese Bezeichnungen wurden noch nicht zu eigentlichen Familiennamen; sie hafteten nur an einzelnen Personen und wechselten mit Amt, Würde oder Besitz. Aus jener Zeit stammte die vom Adel gepflogene Sitte, sich nach dem Eigen- oder dem Lehengut zu nennen. Aber diese Benennungen waren anfänglich so wenig fest, dass sie mit der Handänderung der Güter wechselten. So führten z.B.  die bekannten Freiherren von Attinghausen diesen Namen erst seit ihrer Übersiedlung nach dem Lande Uri; vorher hießen sie nach ihrer Stammburg im Emmental die Freien von Schweinsberg.

Während eigentliche Geschlechtsnamen in Deutschland und der Schweiz erst im 12. Jahrhundert entstanden, waren sie in den italienischen Städten schon seit vielen Jahren verbreitet. Die ersten Spuren davon treffen wir in Venedig; dort begegnet uns schon 809 eine Familie Particiacus und bald darauf 836 Tardonicus, u.a.m. Von Venedig aus bürgerte sich der  neue Brauch bald in den andern Städten Oberitaliens ein. So finden wir Geschlechtsnamen in Mailand seit 882, in Verona 905, in Florenz 973, und um 1100 sind sie in diesen Städten üblich und fest geworden. Von jenen italienischen Handelsstätten aus ist nun mit italienischen Waren, italienischem Maß und Gewicht und Kaufmannsbrauch und so vielen andern bürgerlichen Dingen auch der Gebrauch der Geschlechtsnamen nach dem Norden herübergekommen; zuerst in Deutschland und später im helvetischen Lande wurden den Taufnamen Zusätze gegeben, welche dann allmählich Familiennamen wurden. Auffallend rasch brach sich der neue Brauch Bahn. So kannte Köln von 1106 – 1200 nicht weniger als 56 feststehende bürgerliche Geschlechtsnamen. 1145 wies Zürich schon die „vom Neumarkt“, die „Wyss“, die „Schwarz“ usw. auf, und brachte es im 12. Jahrhundert bereits auf 26 Geschlechtsnamen. In der Stadt Basel traten solche im letzten Drittel des 12. Jahrhunderts (1168) auf. Von 1200 an nahm auch dort dieser Brauch rasch zu, sodass im 13. Jahrhundert bereits 140 Geschlechtsnamen bekannt waren. Diesen Städten folgten in der Schweiz auch Luzern, Schaffhausen und Bern usw.

Wie schon erwähnt, finden wir Familiennamen zuerst in den größeren Städten, und zwar zuerst bei denjenigen Bürgern, die die Prorogative (Vorrechte) ausübten, den reichen Ministerialen oder ritterlichen Dienstmannen der Bischöfe und Äbte und bei den Freibürgern oder Patriziern. Die Handwerker in den Städten ahmten zwar bald den Brauch des städtischen Adels und der Patrizier nach; so konnte es vorkommen, dass 1438 bei der Basler Zunft „zu Brotbecken“ ein sonst namenloser „Hans des jebs molers(Gipsmüllers) tochtermann“ und ebenso 1522 „Bastion der kornmesser“ aufgenommen wurde.

Die Handwerker auf dem Lande und die hörigen Bauern hielten noch lange an der alten Sitte der einfachen Namengebung fest. Selbst nach ihrem Zuzuge in die Stadt ahmten sie diesen Brauch nicht sogleich nach; so kam es vor, dass noch im 15. Jahrhundert namenlose Individuen in den Basler Zünften Aufnahme fanden. Bei dem Landvolke endlich hängt die Benennung mit der errungenen Freiheit zusammen. In manchen Gegenden hatten die Leibeigenen bis ins 14. ja sogar 15. Jahrhundert noch keine solchen Zusätze. Die freien Landleute von Uri bieten uns dagegen schon 1291 und 1294 eine grosse Anzahl wirklicher Geschlechtsnamen. – Man weiss also, dass der Gebrauch derselben in den Städten und mit der Entwicklung der Städte entstanden ist und dass er sich von der Stadt und ihren Bürgern auf das Land und auf andere Stände verpflanzt hat.


Wie sind unsere Geschlechtsnamen entstanden?

Die Bildung derselben ist sehr mannigfaltig. Man würde sich irren, wenn man annähme, dass sie ursprünglich als „Schreibe - Namen“ aufgekommen wären, d.h. das etwa Geschäftsleute als zweckmäßig erachtet hätten, zur Verhütung von Verwechslungen, sich einen Unterschriftennamen zu wählen, etwa so wie die Semiten im 18. Jahrhundert sich Namen wählen mussten.

Im Gegenteil: es beweisen Tausende von Urkunden, dass die Namen, welche Geschlechtsnamen wurden, schon ehe sie dem Taufnamen des Trägers zu näherer Bezeichnung in Urkunden beigeschrieben worden sind, im Munde der Nachbarn, des ganzen Lebenskreises einer solchen Person lebendig waren, dass sie nicht von dieser gewählt, sondern von dem Umgangskreise ihr beigelegt wurden. In den deutschen Urkunden kommt unzählige Male das bekannte „dictus“ (genannt) vor.

Es ist bekannt, dass in einzelnen Dörfern nicht nur bestimmte, besonders bevorzugte Taufnamen vorherrschten – im Buchsgau fanden auffallend die Vornamen Urs und Viktor Anwendung, inbezug auf die beiden Römersoldaten der thebäischen Legion Ursus und Victor in Solothurn; für Zürich galt dasselbe auf die Heiligen Felix und Regula, im Wallis Mauritius und in St .Gallen Gallus - , sondern dass auch seit dem Entstehen der Geschlechtsnamen in jedem Dorfe ein oder mehrere Geschlechtsnamen vorgewaltet haben. Wie half sich nun das Volk in solchen Fällen? Es gab für einzelne Personen und Zweige eines vielverbreiteten Geschlechts aus wesentlichen oder unwesentlichen Umständen, aus Ernst oder Scherz, eine neuen Namen, den Dorfnamen. Der letztere bildete sich aus dem Geschäft (s’Säger - Hans - Jakob, s’Bad - Martis - Christe, s’Schmidli - Hans - Michels - Bäbeli), sowie auf vielen anderen Wegen, z.B. aus der Lage der Wohnung, nach Haus- oder Hofnamen, aus der Herkunft, oder nach allen möglichen Einfällen. Und diese Namen gingen von Geschlecht zu Geschlecht. Sogar auch heute noch bilden sich in gewissen Gegenden solche Dorfnamen (z.B. in Einsiedeln).

Familiennamen entstanden:

a) aus wirklichen Namen (Personennamen, Eigennamen), welche heutzutage als so genannte Vornamen gelten und zwar sowohl aus fremden als einheimischen (Gilbert, Augustin, Hermann, Ernst usw.);

b) bezüglich der Herkunft oder Wohnstätte: Solche Familiennamen gingen aus den Benennungen bestimmter Ortschaften, Gehöfte, Weiler, Dörfer, Flecken, Städte, Städtchen, Burgen und Schlössern hervor, indem entweder der Ortsname unverändert zum Familiennamen wurde, oder indem die Herkunft einer Familie von oder aus einer bestimmten Ortschaft durch den Namen der letztern mit vorgeschobener Partikel „von“ ( von Rufs, Vonrufs, de Zürich, von Matt, von Moos usw.), oder – dies ist der jüngere Modus – durch Anfügung der Ableitungssilbe „er“ an den Ortsnamen angedeutet worden ist (Zürcher, aus Zürich; Arter, vom Dorfe Arth; Amsler, vom Weiler Amslen in der Pfarrei Wald: Bigler, vom bernischen Dorfe Biglen; Buser, vom Dorfe Buus; Basler, Berner, usw.). Auch mit anderen Partikeln, wie „ab zum, am, im, zur“, wurden Geschlechtsnamen gebildet (ab Yberg, zum Stein, am Berg, im Hof, zur Kirchen etc.)

c) von Beschäftigungen, Gewerben und Ständen: Diese Kategorie ist die umfangreichste; hier wären einzureihen: Müller, Gerber, Kaufmann, Meyer (hernach auch Meier), Schuster usw.                                 

d) von Eigenschaften, welche Namen eine weit geringere Zahl aufweisen: Lang, Groß, Stark, Rötlin, Roth (nur weil er einen roten Bart oder rote Haare trug; es muss jedoch betont werden, dass in dieser Kategorie die Entstehung selbstverständlich nicht immer auf diesem Prinzip basiert. Das letztere Beispiel ist eines der Ausnahmen dieser Art, welches zufällig bewiesen werden konnte).                                        

e) von Werkzeugen und Geräten (Hebeisen, Leder), Tieren (Wolf, Fuchs), Pflanzen (Busch, Bohnenblust), Speisen (Weisbrod, Speck), Gliedern des menschlichen Körpers (Barth, Zahn), Kleidungsstücken, Naturerscheinungen und Naturkörpern. Nur eingehende Untersuchungen können auf die Richtigkeit einer Namensentstehung führen. Wie leicht man aber zu ganz irrigen Deutungen gelangen kann, wird das folgende Beispiel zeigen: So weist der Name Biernoth nicht auf einen Menschen hin, dessen Voreltern an oder von Bier Not gelitten haben, wohl aber auf den altdeutschen Namen Bernot, d.h. der Bären Not (Bedrängnis), zeigt uns daher einen kühnen Bärenjäger.

Warum sind Geschlechtsnamen entstanden?

Bis zu den Kreuzzügen war die Bevölkerung, hohe Fürsten in Deutschland abgerechnet, bodenständig; ein Jeder, vom Grafen bis zum letzten Hörigen, war ein mehr oder weniger freies oder abhängiges Zubehör der Scholle, die ihn nährte, des Gaues, der Grafschaft. Jeder kannte seine Nachbarn; in die Fremde gelangte er selten, Aus- und Einwanderung kam so gut als gar nicht vor. Da bedurfte es der Geschlechtsnamen so wenig, als heute im Innern der Familie. Solange das Leben auf enge Kreise beschränkt war, genügte e i n  Name zur Bezeichnung einer Person ja vollständig. Zudem war an vielen Orten die Bevölkerung nicht so dicht. Aber mit den Kreuzzungen änderte sich die Sache. Die alten Bodenständigkeit hörte auf, Haus und Hof wechselte den Besitzer, die Einwohner taten sich zu grössern Gemeinschaften zusammen, d.h. die Bevölkerungsdichte in den Städten wurde grösser, Landleute siedelten sich in den Städten an, Handel und Verkehr nahmen zu. Die alte Bezeichnungsweise genügte nicht mehr, bei der Abfassung von Urkunden nicht, und nicht mehr im täglichen Leben. Beim Kauf und Verkauf, bei der Steuererhöhung, vor Gericht kam es immer mehr zu Schwierigkeiten und Verwechslungen.

Das alles zwang zur Einführung eines zweiten, eines unterscheidenden Namens, eines Beinamens, dem spätern Familiennamen. Wie notwendig diese Einrichtung war, beweisen folgende Fälle: In Köln finden wir unter den Ministerialen 1141 bis 1159 nicht weniger als 12 Hermann vor, einen „weissen“, einen „roten“, einen „mit dem Bart“, „vom Neumarkt“ usw., und in einer Urkunde aus dem Schächental von 1294 sind unter 59 Landleuten nicht weniger als 20 verschiedene Walther: In ähnlicher Weise war in Basel Burkhard, in Zürich Heinrich vertreten.

Der Geschlechtsname ist überall die Besiegelung eines geordneten, freien bürgerlichen Zustandes der Familie, die, lebe sie auch im niedersten Stande, ihren Adel in einer Reihe rechtschaffener Väter und Enkel sucht und findet. Wo der Mensch aus diesem geordneten Zustande heraustritt, verhüllt oder verliert er auch seinen Geschlechtsnamen; der Pasquillant schreibt pseudonym, der Gauner streicht unter seinem Diebsnamen auf den Märkten umher und der Zuchthäusler bekommt eine Nummer.

alte Berufe - altdeutsche Berufsbezeichnungen

Köllmer

Bei der Berufsbezeichnung Köllmer handelt es sich um Freibauern im 16. Jahrhundert, die mit besonderen Vergünstigungen nach dem Kulmer Recht arbeiteten. Dafür waren sie jedoch zu gewissen Werksdiensten verpflichtet waren. Benannt ist der Beruf nach dem Oberhof Kulm in Westpreußen.

Das Kulmer Recht (auch: Kulmisches Recht) ist ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Es beruht auf der Kulmer Handfeste, die am 28. Dezember 1233 vom Hochmeister des Dt. Ordens erlassen wurde und zunächst das Magdeburger Stadtrecht in Kulm einführte. Sein Geltungsbereich dehnte sich allmählich über den größten Teil des Ordenslandes, später auch auf viele polnische Städte aus.

Die Schöffen des Kulmer Oberhofs waren für Danzig, Königsberg und andere Städte im Kulmer Land zuständig. Der dreizehnjährige Städtekrieg (1454-1466) nahm ihm die Stellung des Oberhofs. In Ostpreußen galt das Kulmer Recht bis 1620, in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794, in Danzig noch bis 1857.

Kostschäfer

Kostschäfer

Kostschäfer waren Hirtenknechte, die auf Kost und teilweise Logis, also gegen Verpflegung, aber (normalerweise) ohne Entlohnung bei einem selbständigen Schäfer oder Gutsschäfer arbeiteten. Teilweise erhielten sie auch die Erlaubnis, ihre eigenen Schafe in der Herde mitzutreiben.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.