In evangelischen Kirchenbüchern trifft man, speziell im 17. und 18. Jahrhrundert ab und an auf Einträge, in denen der Name der Mutter des getauften Kindes nicht zu finden ist.
Die Pfarrer waren damals als Amtspersonen (tatsächlich nahmen sie eine Doppelfunktion wahr) angehalten, die Amtshandlungsregister ordnungsgemäß zu führen. Die Art und Weise der Führung wurde vorgegeben. Man findet solche Hinweise und innerkirchlichen Verordnungen hin und wieder in den Kirchenbuchregistern.
Jeder Pfarrer hatte anderererseits einen persönlichen Stil der Amts- und Kirchenbuchführung.
In einer Vielzahl von Taufregistern, insbesondere des 17. Jh. werden die Mütter nicht oder aber nur mit den Vornamen erwähnt. Es ist hierbei zu berücksichtigen, das Frauen als nicht rechtsfähig galten und deren Rolle und Funktion gesellschaftlich definiert war.
Anfang/Mitte 18. Jh. setzen gesellschaftliche Veränderungsprozesse ein, die sich letztlich auch auf die Führung der kirchl. Amtshandkungsregister auswirken.
Viele Pfarrer insbesondere in kleineren Kirchengemeidnen damals zur Existenzsicherung auch selbst Nebenerwerbslandschaft betrieben. Einfach weil die Einkünfte zum Lebensunterhalt nicht reichten (eine Pfarrerbesoldung war in der Tendenz eher unbekannt, wenn man von einzelnen Ausnahmen absieht).
Eine Vereinheitlichung un der Führung von Kirchenbüchern setzte erst Ende 18. Jh./Anfang des 19. Jh. ein und selbst dann gab es noch Abweichungen.